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Einen Stopp der Baggerarbeiten beim Bau des Fehmarnbelttunnels im Bereich schützenswerter Riffe wird es nicht mehr geben. Der Grund: Nach Ansicht des Kieler Wirtschaftsministeriums seien die gesamten Riffflächen durch die Arbeiten abgetragen und damit zerstört worden. Im Herbst hatte das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung eine Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht – wegen zu kleiner Ausgleichsflächen.

Das Land will jetzt das Gericht auffordern, den gestellten Antrag des Aktionsbündnisses zurückzuweisen.

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