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Bundeseinheitliche Regeln wurden vom Einzelhandel für das Einkaufen und Essengehen gefordert – und die kamen auch. Bis die jeweiligen Gerichte in Niedersachsen und aktuell in Bayern diese wieder gekippt haben. Wirklich Klarheit herrscht auch im zweiten Pandemie-Winter nicht. Einzelhandel und Verbraucher:innen in Schleswig-Holstein wollen aber ebendiese.

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