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Hannovers ehemaliger Oberbürgermeister Stefan Schostok wird sich wegen der Rathausaffäre erneut vor Gericht verantworten müssen. Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch vom Vorwurf der Untreue aufgehoben. Das Urteil des Landgerichts weise eine rechtliche Prüfungslücke auf. Auch für Schostoks Ex-Büroleiter Frank Herbert ist der Fall noch nicht ausgestanden. Seine Verurteilung wegen Betrugs durch Unterlassen wurde ebenfalls aufgehoben. In der Affäre geht es um Zulagen von rund 50.000 Euro, die der Büroleiter rechtswidrig erhalten und wovon Schostok gewusst hatte. Im Zuge der Affäre war dieser als Oberbürgermeister zurückgetreten.

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