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In der Freikarten-Affäre um ein Rolling Stones-Konzert von 2017 in Hamburg hat das Landgericht am Freitag den ehemaligen Leiter des Bezirksamts Nord, Harald Rösler, wegen Vorteilsnahme und Gewährung verurteilt. Vom Vorwurf der Bestechlichkeit wurde er freigesprochen. Weil er Karten für das Konzert angenommen und weitergegeben hat, muss er 21.600 Euro Strafe zahlen. Zusätzlich muss er die Kosten für die 40 Konzertkarten, die er für sich und Mitarbeitende genutzt hat, übernehmen. Rösler hätte als Bezirksamtsleiter wissen müssen, dass er derartige Geschenke nicht annehmen dürfe, so der Richter.

Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Dazu wollte sich der Anwalt aber am Freitag nicht äußern.

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