Oberverwaltungsgericht Lüneburg: Schließung von Clubs bei Inzidenz über 10 außer Vollzug

OVG setzt Regelung zur Schließung von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen sowie Shisha-Bars bei einer lokalen Überschreitung des Schwellenwertes der 7-Tage-Inzidenz von 10 außer Vollzug.

„Die Landesregierung nimmt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zur Kenntnis. Sie wird die nun außer Vollzug gesetzten Regelungen zur Schließung von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Eirichtungen sowie Shisha-Bars bei einer lokalen Überschreitung des Schwellenwertes der 7-Tage-Inzidenz von 10 im Rahmen der nächsten Verordnungsänderung zurücknehmen“. Das gab das Niedersächsische Gesundheitsministerium am Dienstag in einer Pressemitteilung bekannt. Das OVG hat am heutigen Dienstag in einer ersten Stellungnahme deutlich gemacht, dass generelle Betriebsschließungen unterhalb der Schwelle von 35 aus Sicht des Gerichtes im Sinne des Infektionsschutzgesetzes nicht verhältnismäßig seien. Die Landesregierung werde die Begründung dieser Entscheidung genau analysieren, hieß es. Unterhalb von 35 sehe die Verordnung keine weiteren Schließungen vor.

Gültigkeit in Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen sowie Shisha-Bars behalten laut Gesundheitsministerium auch nach dem OVG-Urteil weitgehende Schutz- und Hygienemaßnahmen. Dazu zählen Testpflicht, Maskenpflicht, elektronische Kontaktnachverfolgung sowie ein Hygienekonzept mit einer Begrenzung der Kapazität auf 50 Prozent. Die Landesregierung appelliere zudem an die jüngeren Niedersächsinnen und Niedersachsen, sich impfen zu lassen – um sich und andere zu schützen.

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