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Der Bundesgerichtshof erlaubt Influencerinnen und Influencern, manche Produkte auch ohne Werbehinweise zu posten. Das hat das Gericht am Donnerstagvormittag beschlossen. Davon betroffen ist auch eine Influencerin aus Göttingen. Voraussetzung dafür ist, dass die Hinweise nicht zu werblich sind. Sogenannte Tap Tags, also anklickbare Markierungen innerhalb eines Bildes, die die Userin oder den User direkt auf Seiten anderer Influencer:innen oder Unternehmen weiterleiten, gelten danach noch nicht als Werbung. Erst bei einer Verlinkung auf eine Internetseite des Herstellers des abgebildeten Produkts, liegt nach Auffassung der Richter:innen ein werblicher Überschuss vor.

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