SPD-Fraktionschefs dringen auf Bundestariftreuegesetz

Rolf Mützenich wirbt für Tariftreuegesetz.  Frank Molter/dpa
Rolf Mützenich wirbt für Tariftreuegesetz. Frank Molter/dpa

Kiel (dpa) –

Nach dem Willen der SPD-Fraktionschefs in Bund, Ländern und dem Europaparlament soll noch in dieser Legislaturperiode ein Bundestariftreuegesetz beschlossen werden. Das solle die Tariftreue von Unternehmen stärken, heißt es in einer von den Fraktionschefs bei einem Treffen in Kiel beschlossenen Erklärung. «Für den Bund und alle Länder muss gelten: Unternehmen, die Aufträge vom Staat oder Land erhalten, müssen nach Tarif bezahlen», heißt es darin. 

Der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Rolf Mützenich, äußerte sich zuversichtlich, dass das Vorhaben von den Koalitionspartnern mitgetragen werde und verwies auf Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). «Der Bundeskanzler hat schon gegenüber den Koalitionspartnern darauf hingewiesen, dass das Tariftreuegesetz ein wichtiger Aspekt auch für die Vertrauensbildung innerhalb der Bundesregierung ist.» Wenn der Bundeskanzler an die Koalitionspartner appelliere, «ist die FDP mit eingeschlossen», betonte Mützenich.

Auftragsvergabe an Tarifverträge binden

Mit dem Bundestariftreuegesetz soll die Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrages der jeweiligen Branche gebunden werden. Anfang September erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im ARD-«Morgenmagazin», Tarifverträge brächten den Beschäftigten höhere Löhne als der Mindestlohn: «Durchschnittlich ist der Stundenlohn bei Tariflöhnen 4,50 Euro besser.» Im Monat seien das bei Vollzeitjobs 700,50 Euro mehr. Der Staat habe eine Vorbildfunktion.

Selbstbestimmtes Leben

Unternehmen müssten Löhne zahlen, die für ein selbstbestimmtes Leben auskömmlich seien, fordern die SPD-Fraktionschefinnen und -chefs. Sie unterstützen die Bundesregierung in ihrem Bestreben darin, die Tarifbindung zu stärken und Tariftreue gesetzlich zu verankern. Außerdem wollen sie sich weiterhin in ihren jeweiligen Ländern, wo noch nicht vorhanden, ebenfalls für entsprechende verbindliche Regelungen einsetzen.

© dpa-infocom, dpa:241001-930-248860/1

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