Kiel (dpa/lno) –
Schleswig-Holsteins Landtag will die Institutionen vor Blockaden schützen und dafür die Landesverfassung ändern. Alle im Parlament vertretenen Fraktionen – CDU, Grünen, SPD, FDP und SSW – legten gemeinsam zwei Gesetzentwürfe und eine Änderung der Landtagsgeschäftsordnung vor. Geändert werden sollen unter anderem die Regeln für die Wahl von Richtern für das Verfassungsgericht Schleswig-Holsteins. Zuvor hatten NDR und «Kieler Nachrichten» berichtet.
«Schleswig-Holstein hat den einzigen Landtag ohne Extremisten», sagte der SPD-Abgeordnete Niclas Dürbrook. «Wir werden in den kommenden Monaten mit großem Einsatz dafür kämpfen, dass dies so bleibt.» Mit Blick auf die Erfahrungen in anderen Bundesländern sei es dennoch richtig, die Institutionen «bestmöglich abzusichern». In Schleswig-Holstein wird im kommenden Jahr gewählt.
Regeln für Besetzung der Gerichte sollen sich ändern
Künftig soll im Norden die bisher erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit für die Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses entfallen. Stattdessen soll eine einfache Mehrheit ausreichend sein. Der Ausschuss bestimmt die Richterinnen und Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie der Verwaltungs-, Sozial-, Finanz- und Arbeitsgerichte.
Zudem soll die Nachbesetzung des Landesverfassungsgerichts neu geregelt werden: Schafft es der Landtag nicht, innerhalb von drei Monaten einen Nachfolger für einen Richter zu wählen, schlägt das Gericht den Angaben nach künftig selbst zwei Kandidaten vor. Einer von ihnen könne dann mit absoluter Mehrheit im Landtag gewählt werden. Auch die Landesverfassung soll geändert werden: Ab dem dritten Wahlgang soll bei der Wahl des Ministerpräsidenten künftig die relative Mehrheit reichen – unabhängig davon, ob ein oder mehrere Kandidaten antreten.
Angesichts sich ändernder politischer Mehrheiten wird in mehreren Ländern darüber diskutiert, wie Blockaden in den politischen Organen verhindert werden können. Die Thüringer AfD-Fraktion etwa hat mehr als ein Drittel der Sitze im Landtag und damit eine Sperrminorität. Sie kann damit die Wahl von Kandidaten als Verfassungsrichter verhindern.
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