Leer (dpa/lni) –
Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe in der Gemeinde Saterland sind mit sofortiger Wirkung auch Teile des Landkreises Leer zur Überwachungszone erklärt worden. Dort gibt es nun Einschränkungen für Geflügelhaltungsbetriebe, wie ein Sprecher des Landkreises Leer mitteilte.
Für Betriebe mit Geflügelhaltung, die innerhalb dieser Zone liegen, gelten damit eine Reihe von Auflagen. Das Veterinäramt hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Der Ausbruch der Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand in der Gemeinde Saterland war am Freitag vom Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg festgestellt und einen Tag später vom Friedrich-Löffler-Institut bestätigt worden. Der Bestand mit 10.500 Puten im Alter von 16 Wochen wurde tierschutzgerecht getötet.
Gemeinden Rhauderfehn und Ostrhauderfehn betroffen
Der Landkreis Cloppenburg hat daraufhin Sperrzonen eingerichtet, wie der Sprecher weiter mitteilte. In einem Radius von drei Kilometern um den betroffenen Tierbestand ist eine Schutzzone eingerichtet, Gebiete in einem Radius von zehn Kilometern gelten als Überwachungszone. Dazu gehören im angrenzenden Landkreis Leer Teile der Gemeinden Rhauderfehn und Ostrhauderfehn.
Auch im Landkreis Osnabrück sind wegen des Verdachts auf Geflügelpest die Tiere eines Betriebs am Samstag getötet worden. Etwa zehn Tiere des Geflügelbestands in der Gemeinde Ostercappeln waren tot aufgefunden worden. Ein abschließendes Untersuchungsergebnis des Friedrich-Loeffler-Instituts steht demnach noch aus.
In Niedersachsen wurden seit Beginn der offiziellen Aufzeichnungen noch nie so viele Tiere wegen der Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, wie in diesem Jahr getötet. Das Bundesland ist laut Ministerium mit mehr als 100 Millionen gehaltenen Geflügeltieren das Geflügelland Nummer eins in Deutschland.
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