Egal, ob man zur Miete wohnt oder ein eigenes Haus hat: Die Grundsteuer muss jeder zahlen. Entweder über die Nebenkosten oder direkt. Die Berechnung ist allerdings veraltet: Bislang gilt für jedes Grundstück ein Einheitswert aus dem Jahr 1964. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass das System reformiert werden muss. Am Mittwoch hat der Niedersächsische Landtag ein neues Grundsteuergesetz verabschiedet, das 2025 in Kraft treten wird. Damit ist Niedersachsen nach Baden-Württemberg das zweite Land, das vom Bundesmodell abweicht. Die Grundsteuer wird zukünftig nicht nur anhand der Fläche, sondern auch ergänzt um den Grundstückswert bemessen.
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