Angesichts der niedrigen Infektionszahlen in Schleswig-Holstein hat die Landesregierung neue Lockerungen beschlossen. Ministerpräsident Daniel Günther, Gesundheitsminister Heiner Garg und Finanzministerin Monika Heinold haben am Freitagmittag bei einer Pressekonferenz die Neufassung der Verordnung vorgestellt. Die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen ist in Schleswig-Holstein auf unter 10 gesunken.
Das gilt ab Montag, 14 Juni:
- Größere Veranstaltungen und Versammlungen sind wieder möglich.
- Schwimm-, Spaß- und Freibäder können mit mit Hygienekonzepten öffnen.
- Sportveranstaltungen und Wettbewerbe: Drinnen können bis zu 500 und draußen bis zu 1.000 Menschen teilnehmen.
- Machen im Innenraum mehr als zehn Erwachsene oder mehr als 25 Kinder gleichzeitig Sport, brauchen sie weiter einen aktuellen Negativ-Test.
- Feiern ohne feste Sitzplätze: Drinnen sind unter Auflagen bis zu 125 Personen erlaubt, draußen 250.
- Konzerte, Theater, Kino: Im Innenbereich sind bis zu 500 Teilnehmende erlaubt, draußen 1.000. Das gilt auch bei Versammlungen und Gottesdiensten.
- Vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen entfällt ab Montag die Maskenpflicht.
- In den Klassenräumen bleibt die Maskenpflicht bestehen.
Die Verordnung gilt bis zum 27. Juni, die nächste Verordnung soll am 28. Juni in Kraft treten. Mit Blick auf die nächste Verordnung sagte Günther, er habe keine Zweifel, dass alles nach Stufenplan umgesetzt werden kann – genau wie die jetzige Verordnung auch. „Die Chance ist extrem hoch“, sagte Günther.