Der Bremer Senat hat am Dienstag eine Änderung der Corona-Verordnung beschlossen, die eine Durchführung des Weihnachtsmarkts ermöglicht. Die Neufassung der Verordnung war erforderlich, weil für Großveranstaltungen bisher ausnahmslos 3G-Kontrollen vorgeschrieben sind. Dank einer hohen Impfquote und der niedrigen Hospitalisierungsrate wird für den Weihnachtsmarkt die 3G-Regel aufgehoben.
Um Menschenaufläufe zu verhindern, soll mehr Fläche für weniger Stände zur Verfügung gestellt werden. Außerdem wird die Zahl der Sicherheitskräfte zur Besuchersteuerung erhöht. Wenn die Bürgerschaft den Plänen zustimmt, soll der Weihnachtsmarkt vom 22. November bis zum 23. Dezember stattfinden.