In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens in Niedersachsen greifen ab Mittwoch (24. November 2021) verschärfte 2G-Regeln oder sogar 2G-Plus-Regeln. Dies gilt etwa in der Gastronomie, bei Veranstaltungen, beim Sport, beim Friseur oder bei der Beherbergung. Maskenpflicht und Abstandsgebote werden ausgeweitet. Drinnen gelten strengere Schutzmaßnahmen als draußen.
Warnstufenkonzept wird verschärft
Das niedersächsische Warnstufenkonzept wird erneut verschärft: Die Warnstufen treten früher in Kraft, Warnstufe eins bereits ab einer Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von drei (vorher sechs), Warnstufe zwei bei einer Hospitalisierungsinzidenz von sechs und Warnstufe drei dann bei neun. Auch vor der Warnstufe eins treten erste Verschärfungen bereits ab einer Sieben-Tage-Neuinfektionsinzidenz von 35 ein, statt zuvor erst bei 50.
„Ungeimpfte müssen mit massiven Einschränkungen rechnen“
„In zahlreichen Teilen Deutschlands ist die Pandemielage dramatisch. In Niedersachsen ist sie zwar noch etwas besser, aber durchaus ernst und besorgniserregend. Das zeigen die stetig steigenden Zahlen von Corona-Patientinnen und Patienten in unseren Krankenhäusern und auf den Intensivstationen. Wir ergreifen heute bei einer landesweiten Inzidenz von 181 Schutzvorkehrungen, die andere Bundesländer erst bei deutlich höheren Werten angeordnet haben und bitten die Niedersächsinnen und Niedersachsen dafür um Verständnis. Wir wollen und müssen die Brandschutzmauer weiter erhöhen. Insbesondere ungeimpfte Menschen müssen mit teils massiven Einschränkungen rechnen – ausgenommen werden Personen, die sich nicht impfen lassen können sowie weitgehend auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren“, sagte Ministerpräsident Stephan Weil am Dienstag in der Pressekonferenz.
Finanzielle Unterstützung von Gastronomiebetrieben
„Auf Landesebene werden wir der von der aktuellen Entwicklung besonders betroffenen Gastronomie- und Schausteller-Branche erneut helfen und die Bundeshilfen ergänzen: Mit zusätzlichen 55 Millionen Euro sollen Gaststätten bei Investitionen unterstützt werden, die eine Modernisierung von Betrieben auch unter Pandemiebedingungen ermöglichen“, so Wirtschaftsminister Bernd Althusmann.
Ungeimpfte würden Gesundheitssystem an Belastungsgrenze bringen
Sozialministerin Behrens: „Impfen ist und bleibt der wichtigste Faktor für ein Ende der Pandemie. Deswegen haben wir die Impfkapazitäten noch einmal erheblich hochgefahren.“ Im Fokus stünden in diesem Winter die Auffrischungsimpfungen.
„Es sind die Ungeimpften, die unserer Gesundheitssystem zunehmend an seine Belastungsgrenze bringen, deshalb sind massive Einschränkungen für diesen Personenkreis mehr als gerechtfertigt. Ich appelliere dringend an alle Ungeimpften: Lassen Sie sich jetzt bitte endlich impfen, damit Sie nicht doch noch schwer erkranken und wir alle aus diesem Teufelskreis der Pandemie herauskommen.“
Maskenpflicht in Schulen auch für Jahrgänge eins und zwei
Auch für Schüler:innen der Schuljahrgänge eins und zwei gilt ab Mittwoch die Maskenpflicht in den Unterrichtsräumen, wenn sich die Schüler:innen am Sitzplatz befinden. Auch für das Schulpersonal gilt am Arbeitsplatz 3G – alle Beschäftigten müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Die Tests müssen täglich erfolgen. Schulfahrten sind bis 31. Januar 2022 vorerst untersagt. Weihnachtskonzerte sind ohne externe Besucher:innen möglich. „Wir passen das Regelwerk der pandemischen Lage an und unternehmen große Anstrengungen, den Schulbetrieb in Präsenz für die Schülerinnen und Schüler zu sichern. Damit einher gehen durchaus neue Verfahren, die sich erst einspielen müssen und eine weitere Herausforderung für die Schulen darstellen“, so Kultusminister Grant Hendrik Tonne.