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Schleswig-Holstein macht ab dem 20. September Schluss mit vielen Corona-Beschränkungen. Vollständig Geimpften, Genesenen und negativ Getesteten sollen fast sämtliche Freiheiten zurückgegeben werden. Die Politiker:innen der Landesregierung setzen auf das 3G-Prinzip. Überall dort, wo 3G nicht umsetzbar ist, bleibt die Maskenpflicht bestehen – etwa im Einzelhandel oder im öffentlichen Personennahverkehr. An den Schulen sollen Masken bis mindestens nach den Herbstferien getragen werden, um auch jüngere Schüler:innen zu schützen, die sich noch nicht impfen lassen können.

Die Sieben-Tage-Inzidenz fällt weg. Sie soll ein Frühwarnwert bleiben, doch die Belegung der Intensivstationen mit Covid-19-Patienten und -patientinnen soll mehr in den Fokus rücken. Wer sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen kann, soll durch ein negatives Testergebnis am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Gastronomiebetriebe müssen für die Einhaltung der 3G-Regeln weiterhin selbst sorgen, ebenso wie für das Hygienekonzept in Innenräumen. Ein Dreistufiges Ampelsystem ist auch ein Bestandteil der neuen Corona-Verordnung. Momentan wäre die Ampel auf Gelb. Wäre sie auf Rot, würde 2G greifen. Wäre sie auf Grün, dürfte sich jeder wie vor der Pandemie verhalten.

Die Impfquote liegt in Schleswig-Holstein aktuell bei rund 65 Prozent. Bei einer Quote von 80 Prozent könnte das Land in eine Phase ohne Grundrechtseinschränkungen treten. Die Landesregierung appelliert an alle, die sich impfen lassen können, es auch zu tun. Denn das Impfen ist und bleibt der sicherste Weg aus der Pandemie.

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