Für Menschen in Niedersachsen, die vollständig gegen Corona geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind, soll es Lockerungen geben. Ministerpräsident Stephan Weil hat gemeinsam mit Sozialministerin Daniela Behrens, Wirtschaftsminister Bernd Althusmann und Kultusminister Grant Hendrik Tonne die neue Corona-Verordnung vorgestellt, die am Mittwoch, 25.8.2021, in Kraft treten und zunächst für einen Monat gelten soll.
In Niedersachsen soll es neue Warnstufen geben, die neben der Sieben-Tage-Inzidenz auch weitere Faktoren wie Hospitalisierung und Intensivbetten berücksichtigen.
- Hospitalisierung: die durchschnittliche Zahl der im Krankenhaus behandelten Covid-19-Fälle pro 100.000 Einwohner:innen,
- Intensivbetten: Prozentualer Anteil der Corona-Patient:innen auf den Intensivstationen in Niedersachsen, gemessen an der gesamten Kapazität.
3G-Regel ab 25.08.2021 in Niedersachsen
Außerdem gilt ab dem 25.08.2021 landesweit die sogenannte 3G-Regel. Der Zutritt zu zahlreichen Einrichtungen und Veranstaltungen ist nur noch mit einer vollständigen Impfung, einer Genesung oder einer nicht länger als 24 bzw. 48 Stunden zurückliegenden negativen Testung möglich.
Die 3G-Regel greift überall dort, wo entweder
- die Warnstufe 1 per Allgemeinverfügung
- oder aber eine mindestens fünftägige Überschreitung der Inzidenz von mehr als 50 Neuinfizierten pro 100.000 in den letzten sieben Tagen festgestellt worden ist.
In diesen Bereichen muss man getestet, geimpft oder genesen sein
Getestet, geimpft oder genesen muss sein,
- wer in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe arbeitet oder einen Besuch abstatten möchte,
- wer den Innenbereich von Gastronomie betreten möchte,
- wer an Informations-, Kultur-, Sport- oder ähnlichen Veranstaltungen in Innenräumen teilnehmen möchte,
- wer Körpernahe Dienstleistungen aller Art in Anspruch nehmen möchte,
- wer Sport im Innenbereich ausüben möchte (beispielsweise in Fitnessstudios, Schwimmbädern oder Sporthallen),
- oder wer in einem Beherbergungsbetrieb übernachten möchte.
Rund ein Viertel der Menschen in Niedersachsen von Testpflicht betroffen
Von der Testpflicht im Rahmen der neuen 3G-Regelung sind rund ein Viertel der Niedersächsinnen und Niedersachsen betroffen. Die anderen drei Viertel sind entweder bereits geimpft oder genesen oder sie sind als Kinder und Jugendliche von den im Rahmen der 3G-Regelungen vorgeschriebenen Testungen ausgenommen.
Basisschutzmaßnahmen bleiben in Kraft
Unabhängig von den Warnstufen und der Inzidenz bleiben einige Basisschutzmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung leicht modifiziert in Kraft. Dazu gehören
- wenn möglich ein Abstandsgebot von 1,5 Metern zu anderen Personen und Gruppen,
- das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Kundenverkehrs zugänglich sind,
- ausreichende Hygiene und
- regelmäßiges Lüften.
Keine Kontaktbeschränkungen mehr im privaten Bereich
Auf zahlreiche in früheren Verordnungen noch enthaltene Schutzmaßnahmen wird verzichtet. Weggefallen sind insbesondere die Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich, Kapazitätsbeschränkungen etwa bei Kultureinrichtungen und Veranstaltungen unter 5.000 Teilnehmenden, Sperrstunden in der Gastronomie, Verkaufsflächenbeschränkungen sowie zahlreiche Detailregelungen für unterschiedliche kleinere Bereiche, wie etwa Seilbahnen, Stadtführungen etc.
Entwurfsfassung der neuen Verordnung in Niedersachsen



