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Das Amtsgericht Göttingen hat nach den Ausschreitungen im sogenannten Corona-Hochhaus im Juni des vergangenen Jahres bislang 20 Urteile gefällt. Meistens wurden die Angeklagten zu Geldstrafen wegen Landfriedensbruch und Körperverletzung verurteilt. In zwei Fällen gab es eine Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Der Wohnkomplex wurde damals von der Polizei eingezäunt, weil sich Bewohner:innen nicht an die Quarantäne-Auflagen gehalten hatten. Polizeikräfte, die das Gebäude sicherten, wurden zum Teil von den Bewohnerinnen bzw. Bewohnern angegriffen.

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