Im sogenannten Stadtparkverfahren hat die Staatsanwaltschaft Hamburg Anklage vor der Jugendkammer des Landgerichts Hamburg erhoben. Den elf Angeschuldigten zwischen 17 und 21 Jahren werden im Wesentlichen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zur Last gelegt, teilt die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.
Sie sollen sich in der Nacht vom 19. September auf den 20. September 2020 im Hamburger Stadtpark in unterschiedlicher Beteiligung, zu unterschiedlichen Zeitpunkten und an verschiedenen Orten an einem fünfzehnjährigen Mädchen vergangen haben, welches aufgrund seiner Alkoholisierung nicht mehr in der Lage war, einen entgegenstehenden Willen zu äußern. Der Anklage würden besonders aufwändige und komplexe Ermittlungen zugrunde liegen, so die Staatsanwaltschaft. Es gelte bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.