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Am vergangenen Freitag (9. Juli 2021) wurde der in Ostholstein tätige Seehundjäger zur Mittagszeit darüber informiert, dass mehrere Erwachsene einen kleinen Schweinswal im Badegebiet von Grömitz eingekesselt und gefangen haben sollen, um ihn an der Wasseroberfläche zu halten. Es sollen über 20 Kinder ins Wasser gerufen worden sein, die dann den Schweinswal festgehalten, umarmt und gestreichelt haben sollen. Nach Aussagen von Zeuginnen und Zeugen sei das Tier zunächst noch agil gewesen, dann aber schwächer geworden. Schlussendlich ist das Tier im Badegebiet gestorben.

Ist das Tier aufgrund des intensiven Kontakts mit Menschen gestorben?

Der zu den streng geschützten und stark gefährdeten Tierarten zählende Schweinswal wurde geborgen und an den Seehundjäger übergeben. Dieser veranlasste einen sofortigen Transport zum Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW) nach Büsum. Bei der Erstsektion wurde festgestellt, dass der Wal Herz- und Lungenwürmer hatte. Von der Ärztin konnte jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass der Wal aufgrund des intensiven Kontakts mit den Menschen verendet ist.

Zwei Personen stehen im Wasser und eine davon hält den später verstorbenen Schweinswal fest. Foto: Polizei Lübeck

Wasserschutzpolizei und Staatsanwaltschaft ermitteln

Aufgrund dieser Erkenntnisse ist seitens der Wasserschutzpolizeistation Fehmarn und der Lübecker Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Straftat nach § 71 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eingeleitet worden. Diese Vorschrift stellt es unter anderem unter Strafe, wenn wildlebenden Tieren der streng geschützten Arten nachgestellt wird, sie gefangen, verletzt oder getötet werden. Vorsätzliches Handeln wird gemäß § 71 Abs. 1 BNatschG mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, Fahrlässigkeit mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Warnung vor zwischen Tier und Mensch übertragbaren Krankheiten

Die Polizei warnt in ihrer Mitteilung zudem, dass sogenannte Zoonosen nicht auszuschließen seien. Dabei handelt es sich um Infektionskrankheiten, die von Viren, Bakterien, Pilzen, Protozoen und anderen Parasiten verursacht und wechselseitig zwischen Tieren und Menschen übertragen werden können.

Polizei sucht Zeugen

Die Ermittler:innen suchen nach Zeuginnen und Zeugen des Vorfalls. Diese werden gebeten, sich telefonisch unter 0 43 71 / 50 30 860 zu melden oder eine E-Mail an fehmarn.wspst@polizei.landsh.de zu senden.

Eine Person hält den später verstorbenen Schweinswal fest. Foto: Polizei Lübeck
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