Maskenpflicht für Beschäftigte und Bewohner von Pflegeeinrichtungen entfällt

Deutschlandweit entfallen vom heutigen Mittwoch an die Corona-Schutzmaßnahmen. Für Beschäftigte und Bewohner:innen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen entfällt die Maskenpflicht. Einzig die vom Bund per Infektionsschutzgesetz auferlegte FFP2-Maskenpflicht für Besucher:innen von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie Patient:innen in Arztpraxen und medizinischen und therapeutischen Einrichtungen soll bis zum Auslaufen am 7. April weiterhin gelten.

Niedersachsen hatte zahlreiche Corona-Maßnahmen bereits aufgehoben – wie zuletzt etwa die Maskenpflicht im Nahverkehr oder die Isolationspflicht bei einer Infektion mit dem Coronavirus.

Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) sagte laut Mitteilung: „Am 29. Februar 2020 – also ziemlich genau vor drei Jahren – erkrankte der erste Niedersachse an Covid-19.“ Niemand habe zu dem Zeitpunkt damit gerechnet, welche teils drastischen Maßnahmen zum Schutz vor dem Virus notwendig werden würden. „Die Maske ist in Situationen, in denen es zu engen Kontakten kommt – gerade für kranke und ältere Menschen – weiterhin ein gutes Mittel, um sich vor viralen Ansteckungen zu schützen“, sagte der Minister.

Mit dpa

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