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Die Marktkirche in Hannover bekommt ein neues Kirchenfenster. Das ist das Ergebnis eines am Dienstagmorgen im Berufungsprozess vor dem Oberlandesgericht Celle (Niedersachsen) geschlossenen Vergleichs.
Das Gericht kam zu der Auffassung, dass der Einbau des Fensters zwar das Werk des Architekten verändern, aber nicht zerstören würde. Die Kirchengemeinde darf deswegen aus Gründen der Religionsfreiheit, das vom Künstler Markus Lüpertz gestaltete „Reformationsfenster“ einbauen. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass das Fenster nicht Teil der ursprünglichen Innenraumgestaltung des Architekten Dieter Oesterlen ist.

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