Lockerungen in Schleswig-Holstein: Beherbergungen und Innengastronomie ab 17. Mai

Schleswig-Holstein macht auf! Wie am Mittwoch in Kiel bekanntgegeben wurde, können landesweit Gastronomie und Beherbergungsbetriebe ab dem 17. Mai 2021 unter strengen Auflagen wieder öffnen.

Angesichts sinkender Corona-Infektionszahlen und einer erfolgreichen Zwischenbilanz der Tourismus-Modellprojekte in Eckernförde und der Schlei-Region wagt Schleswig-Holstein den nächsten Öffnungsschritt. Wie Ministerpräsident Daniel Günther, seine Stellvertreterin Monika Heinold und Wirtschafts- und Tourismusminister Bernd Buchholz am Mittwoch nach Beratungen mit den Spitzen der Jamaika-Regierungskoalition sagten, dürfen ab dem 17. Mai 2021 landesweit Beherbergungsbetriebe und die Innengastronomie für Geimpfte, Getestete und Genesene wieder öffnen.

Urlaub und Innengastro noch vor Pfingsten wieder möglich

Mit dem Schritt übertrage die Regierung die wesentlichen Regelungen aus den derzeit laufenden und noch anlaufenden Tourismus-Modellprojekten auf das gesamte Land. „Das heißt, dass wir noch vor Pfingsten wieder Urlaub oder den Besuch von Innengastronomie in allen Teilen des Landes ermöglichen“, so Günther. Bei Sieben-Tage-Inzidenzen von über 100 greife wieder die Notbremse. „Aber vor dem Hintergrund zunehmender Impfungen sind wir sehr zuversichtlich, dass wir in der Gastronomie nicht erneut den Rückwärtsgang einlegen müssen“, ergänzte Buchholz.

Nur mit negativem Corona-Test

Wie der Minister weiter erläuterte, dürfen Urlauber:innen ab dem 17. Mai 2021 nur anreisen, wenn sie einen aktuellen und negativen Corona-Test vorlegen – so wie derzeit in den Modellprojekten auch. Anschließend müssen sie den Test spätestens alle 72 Stunden erneuern. Besucher:innen von Innengastronomie dürfen Lokale nur mit einem negativen Testergebnis betreten, das nicht älter als 24 Stunden ist. Kontrolliert und dokumentiert werden müsse dies von den Betrieben, die im Schulterschluss mit dem jeweiligen Kreis oder der Kommune zudem auch die entsprechenden Testkapazitäten sicherstellen müssen.

Beschäftigte sollen zweimal pro Woche getestet werden

„Aus den bisherigen Modellprojekten wissen wir zudem, dass es sinnvoll ist, die Testergebnisse getrennt nach Gästen, Einheimischen und Beschäftigten im Tourismusgewerbe zu erfassen – das wollen wir auch so beibehalten“, so Buchholz weiter. Den Beschäftigten der Hotel- und Gastrobranche solle zweimal wöchentlich ein Testangebot gemacht werden. „Sollten Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter entsprechende Testungen ablehnen, dürfen sie nur in Bereichen beschäftigt werden, in denen kein oder kein regelmäßiger Gästekontakt stattfindet.“

Erfahrungswerte aus Modellregionen seien wichtig gewesen

Nach den Worten von Bernd Buchholz setze die neue Regelung Leitplanken, die in einzelnen Kreisen oder in Betrieben je nach aktueller Lage aber auch verschärft werden könnten. Mit Blick auf frisch gestartete oder anstehende Tourismus-Modellprojekte in Nordfriesland, der Lübecker Bucht oder in Büsum machte Buchholz zudem deutlich, dass sich das Land von der wissenschaftlichen Begleitung dieser Vorhaben weitere wertvolle Erkenntnisse erhoffe. „Ohne die Erfahrungen aus den bereits laufenden Projekten in Eckernförde und an der Schlei wäre der heutige Schritt kaum möglich gewesen“, so der Minister.

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