Wie zuvor bereits andere Bundesländer hat nun auch Niedersachsen Bußgelder festgelegt, die beim Nichtbeachten der Corona-Beschränkungen fällig werden. Darüber hat Heiger Scholz, Leiter des Corona-Krisenstabs, am Mittwoch in Hannover informiert.
Beispiele aus dem Bußgeldkatalog:
- Nicht-Einhalten der 1,50-Meter-Abstandsregel: 150 Euro
- Betreiben von Bars, Clubs, Cafés (gilt nicht für Außer-Haus-Verkauf): 3000 bis 10.000 Euro
- Besuchen von Bars, Clubs, Cafés: 150 bis 400 Euro
- Betreiben von Gaststätten: 4000 bis 10.000 Euro
- Besuchen von Gaststätten: 150 bis 400 Euro
- Treffen von mehr als zwei Menschen in der Öffentlichkeit: 200 bis 400 Euro
In Niedersachsen wurden bislang 6845 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet (Stand: 8.4., 13 Uhr). 139 Menschen sind an Covid-19 gestorben, 2222 Personen gelten als genesen. 904 Patienten werden in Krankenhäusern behandelt, 680 davon auf Normalstationen, 223 auf Intensivstationen. 161 von ihnen werden beatmet. Ein Kind liegt auf einer Normalstation.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier und heute bei 17:30 SAT.1 REGIONAL für Niedersachsen und Bremen:
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