Der Hamburger Senat hat am heutigen Dienstag weitere Corona-Maßnahmen beschlossen, die das Infektionsgeschehen eindämmen sollen. Dazu gehören insbesondere Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte, die Schließung von besonders infektionsriskanten Bereichen und eine Sperrstunde für die Gastronomie. Die Maßnahmen sollen am 24. Dezember 2021 in Kraft treten.
- Für private Zusammenkünfte und Feiern gilt eine Kontaktbeschränkung für Geimpfte und Genesene auf bis zu 10 Personen (Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet). Für Ungeimpfte gilt weiterhin eine Kontaktbeschränkung auf den eigenen Haushalt plus 2 Personen aus einem weiteren Haushalt. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten die Regeln für Ungeimpfte.
- Tanzveranstaltungen sind untersagt.
- Stehplätze in gastronomischen Betrieben sind nicht gestattet.
- Es gilt eine Sperrstunde für die Gastronomie ab 23 Uhr. An Silvester gilt die Sperrstunde ab 1 Uhr am Neujahrstag.
- In allen Innenräumen, auch unter 2G-Bedingungen, sowie im ÖPNV wird eine FFP2-Maske empfohlen. Die Maskenpflicht gilt nicht, wenn es nicht möglich ist, eine Maske zu tragen, z. B. beim Essen oder Trinken im Restaurant, in der Sauna oder bei der Sportausübung.
- Überregionale Großveranstaltungen finden ohne Publikum statt.
Silvester: Böllervebot und Treffen von maximal 10 Personen
Vom 31. Dezember 2021, 15 Uhr, bis 1. Januar 2022, 9 Uhr, ist es nicht erlaubt, Feuerwerk und Böller (Pyrotechnik) auf öffentlichem Grund zu zünden und bei sich zu haben. Darüber hinaus gilt im selben Zeitraum ein Ansammlungsverbot, wonach sich maximal 10 Personen im öffentlichen Raum treffen oder zusammenstehen dürfen.
Die Hamburgische Eindämmungsverordnung soll auf Grundlage der Senatsbeschlüsse und unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz am heutigen 21. Dezember 2021, angepasst werden und am Freitag, 24. Dezember 2021, in Kraft treten.
Die Pressekonferenz können Sie hier noch einmal in voller Länge sehen: