Schleswig-Holsteins Landesregierung will einige Corona-Maßnahmen lockern. In Geschäften soll vom 9. Februar an nur noch Maskenpflicht gelten. Kundinnen und Kunden müssen dann keinen Genesenen- oder Impfstatus mehr nachweisen. Außerdem entfällt die Sperrstunde in der Gastronomie, wie Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am Mittwoch in Kiel bekannt gab. Die Landesregierung will „den Weg zurück in die Normalität ebnen„.
Neue Corona-Verordnung ab 9. Februar – Eckpunkte
In einem ersten Schritt werde die Corona-Verordnung zum 9. Februar angepasst.
- Im Einzelhandel entfällt die 2G-Regel. Die Maskenpflicht bleibt jedoch erhalten.
- Chöre können wieder ohne Masken proben. Auch Blasorchester können wieder proben. Hier gilt die 2G Plus-Regel.
- Die Sperrstunde für die Gastronomie entfällt.
- Der bundeseinheitliche Beschluss zu überregionalen Großveranstaltungen wird umgesetzt. Voraussichtlich sollen bei größeren Veranstaltungen im Freien (z.B. im Fußballstadion) künftig bis zu 10.000 Zuschauer:innen bei einer Belegung von maximal 30 Prozent der Plätze erlaubt sein. Drinnen seien bis zu 4.000 Besucher:innen in der Diskussion bei maximal halber Kapazität. Dies würde auch für Handballspiele gelten.
Günther zu steigender Inzidenz: Daten haben inzwischen andere Qualität
Bei den geplanten Schritten stütze sich das Land auf den Expertenrat, so Günther. Auch wenn täglich von einer bundesweit steigenden Inzidenz berichtet werde, müsse klar sein: „Diese Daten haben inzwischen eine andere Qualität als noch vor einem Jahr. Und das liegt an der hohen Impfquote.“ Mit Omikron sei zudem eine Variante des Virus vorherrschend, die nach allen Daten zwar ansteckender, aber weniger gefährlich sei. Auch sei festzustellen, dass sich die Infektionszahlen nicht signifikant auf die Intensivkapazitäten auswirken. Notwendig bleibe dennoch aber der Kurs, der sich darauf konzentriere, schwere Krankheitsverläufe bei vulnerablen Gruppen zu verhindern.