Im sogenannten Klostermord-Prozess hat das Landgericht Osnabrück (Niedersachsen) am Donnerstagvormittag einen 54-Jährigen wegen Mordes zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Es ist bereits das dritte Urteil in dem Fall. Der Mann hatte 2015 während eines Freigangs in einem Wald bei Rehburg-Loccum eine 23-Jährige aus sexuellen Motiven getötet.
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