Copy LinkCopy LinkShare on MessengerShare on Messenger

Das Verbot von Atomtransporten über Bremer Häfen verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Morgen entschieden. Dem Bundesland fehle die Gesetzgebungskompetenz für solch ein Verbot heißt es in der Begründung des Gerichts. Nur die Bundesregierung könne derartige Gesetze erlassen.

2012 hatte der damalige Bremer Senat die Häfen für den Umschlag von Kernbrennstoffen gesperrt. Drei von dem Verbot betroffene Firmen waren daraufhin vor das Verwaltungsgericht gezogen, dass das Verfahren nach Karlsruhe weitergeleitet hatte.

Zur Startseite