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Menschen, die sich nicht impfen lassen, sollen im Quarantäne-Fall keine Lohnfortzahlung bekommen. So sieht es das Infektionsschutzgesetz vor. Bisher wurde in diesen Fällen trotzdem gezahlt, auch weil in der Vergangenheit nicht genug Corona-Impfstoff zur Verfügung stand. Doch das soll sich nun ändern. In Schleswig-Holstein hat die Regierung jetzt den Start der Regelung für den 1. Oktober beschlossen.

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