
Die Sozialbehörde appelliert: Wer in Hamburg versehentlich bereits einen Impftermin gebucht hat, aber noch gar nicht berechtigt ist, soll diesen Termin keineswegs verfallen lassen, sondern stornieren. Andernfalls bleiben diese Termine im System gesperrt und blockieren Impfungen für Impfberechtigte.
Noch nicht alle aus Prio-3-Gruppe impfberechtigt
In Hamburg ist derzeit die dritte Prioritätsgruppe noch nicht vollständig aufgerufen. Für einen Impftermin berechtigt sind nur einzelne Gruppen, die unter www.hamburg.de/corona-impfung gelistet sind. Zuletzt wurden die Beschäftigten des Lebensmitteleinzelhandels aufgerufen, Unternehmen der kritischen Infrastruktur hingegen sind derzeit noch nicht aufgerufen.
Wenn Termine verfallen, wird Impftempo verlangsamt
In den vergangenen Tagen konnten laut Behörde erstmals einige Impftermine nicht durchgeführt werden, weil die Personen, die Termine gebucht hatten, nicht erschienen sind. Für jeden gebuchten Termin werden allerdings Kapazitäten im Impfzentrum blockiert. Wenn Termine verfallen, wird damit das Impftempo verlangsamt. Zwar bleibt dadurch kein Impfstoff ungenutzt, diesen bekommen die nächsten Berechtigten, allerdings bleiben dadurch zeitliche Möglichkeiten verplant, in denen Schutzimpfungen hätten durchgeführt werden können.
Personal im Impfzentrum kann Impfungen verweigern
Wird im Impfzentrum festgestellt, dass Personen derzeit noch nicht berechtigt sind, ist das Personal im Anmeldebereich angewiesen, die Impfung zu verweigern. Gleiches gilt für das Anliegen, die Zweitimpfung früher als vorgesehen durchführen zu lassen. In beiden Fällen müssen Personen im Zweifel abgewiesen werden und sollten aus diesem Grund erst dann einen Termin buchen und wahrnehmen, wenn auch ein entsprechender Aufruf erfolgt ist.
Appell: Nicht nutzbare Termine stornieren
Wer sich in der Annahme, bis zum Impftermin berechtigt zu sein, Termine gebucht hat, aber tatsächlich derzeit noch nicht berechtigt ist, soll daher unbedingt die nicht nutzbaren Termine stornieren. Menschen, die vorrangig eine Schutzimpfung erhalten können, müssen andernfalls länger warten, und die Terminvergabe insgesamt wird verlangsamt.
So funktioniert die Terminvergabe
Die Terminvergabe erfolgt wie gehabt telefonisch unter 116117 oder online unter www.impfterminservice.de. Dieser Weg ist auch zu nutzen, um Termine gegebenenfalls zu stornieren. Abzuwarten, bis ein Aufruf erfolgt, zieht laut Sozialbehörde keine Nachteile nach sich: Die Termine, die zur Buchung freigegeben werden, finden in Hamburg derzeit sehr zeitnah statt, oft binnen weniger Tage. Im Impfzentrum selbst wird in jedem Fall die Berechtigung überprüft, eine Bescheinigung muss vorgelegt werden.