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Am Mittwoch tritt die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft. Noch am heutigen Dienstag können Beschäftigte im Gesundheitswesen ihren Corona-Impfstatus nachweisen. In Niedersachsen sind das etwa bis zu 95 Prozent.

Zunächst dürfte die Impfpflicht aber keine Auswirkungen auf den laufenden Betrieb in Praxen und Kliniken haben, denn Betroffene können erst einmal Stellung nehmen, Widerspruch einlegen und Klage einreichen.

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