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Niedersachsens Landesregierung will mit einer Sonderregelung der Corona-Verordnung Herbst- und Weihnachtsmärkte möglich machen. Die Betreiber:innen dürfen den Zugang selbst regeln und die Abstände zwischen den Ständen so festlegen, dass größere Personenansammlungen vermieden werden. Der ursprünglich strengere Entwurf war nach Kritik der Kommunen entschärft worden. Zugang sollen nur Geimpfte, Genesene oder Getestete erhalten, eine Maskenpflicht gibt es nur in komplett geschlossenen Räumen. Die Landtagsopposition kritisiert die Verordnung, weil größere Veranstaltungen wegen der Auflagen kaum durchführbar seien.

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