Hamburger Fischmarkt kehrt vorsichtig aus dem Lockdown zurück

Der Altonaer Fischmarkt in Hamburg. Foto: 17:30 SAT.1 REGIONAL/Archiv

Vor mehr als einem Jahr musste der Hamburger Fischmarkt pandemiebedingt den Betrieb einstellen – jetzt soll der bekannte Markt am Hafen in kleinen, vorsichtigen Schritten zurückkehren. Das Bezirksamt Altona und die Händler:innen streben für die kommenden Wochen eine Öffnung unter Auflagen an.

Grundlage dafür ist das aktuelle Infektionsgeschehen. Die zuletzt niedrigen Inzidenzwerte würden es erlauben, den Hamburger Fischmarkt zumindest in Teilen wieder stattfinden zu lassen. Die vom Bezirksamt angestrebte Wiedereröffnung am Sonntag, den 4. Juli erfolge in enger Abstimmung mit den Fachbehörden.

Ab Juli wieder sonntags von 5 bis 9:30 Uhr

„In den vergangenen Monaten haben wir gemerkt, was es bedeutet, wenn am Sonntagmorgen nicht das Leben an der Hafenkante pulsiert“, so Stefanie von Berg, Bezirksamtsleiterin Altona. „Das möchten wir nun gerne wieder ändern, vor allem, um den Marktkaufleuten wieder eine wirtschaftliche Perspektive bieten zu können.“ Deshalb werde der Markt dann auch wieder sonntags von 5 Uhr bis 9:30 Uhr stattfinden können.

Alles vorerst wie auf üblichen Wochenmärkten

„Mit der Rückkehr des Fischmarkts setzt Hamburg ein Zeichen, dass sich das Tor zur Welt wieder einen Spalt breit öffnet – auch für Besucher:innen und Tourist:innen“, freut sich Wilfried Thal, Präsident vom Landesverband des Ambulanten Gewerbes und der Schausteller. „Gleichzeit hoffen wir natürlich, dass die Pandemie es uns so schnell wie möglich erlaubt, zu alten Gepflogenheiten zurückzukehren.“

Musik und Marktschreier erst einmal nicht erlaubt

Da der Hamburger Fischmarkt in seiner bisherigen Ausprägung ein Markt besonderer Art war, müssen die Rahmenbedingungen temporär auf die eines Wochenmarkts angepasst werden, unter Berücksichtigung der geltenden Eindämmungsverordnung. Das bedeutet vor allem, dass zunächst auf sogenannte Eventanteile verzichtet werden müsse. Dazu zählen unter anderem Marktschreier:innen, das überlaute Anpreisen von Waren sowie das Musizieren auf dem Marktgelände. Das Warensortiment werde sich vorerst an dem eines normalen Wochenmarktes orientieren und der Verzehr von Lebensmitteln ist nur außerhalb der Marktfläche erlaubt.

Übersichtliches Areal hinter der Flutschutzmauer

Bei der besagten Fläche handele es sich um ein übersichtliches Areal hinter der Flutschutzmauer. Auf einer Länge von 250 Metern und einer Breite von 30 Metern können vorerst rund 60 Händler:innen in zwei Reihen ihre Waren anbieten. Für Besucher:innen ist eine mittige Durchgangsbreite von 20 Metern vorgesehen, um ausreichend Abstand im Sinne des Infektionsschutzes zu ermöglichen.

Maskenpflicht auf dem Marktgelände

Zu Letzterem gehöre auch die Sicherstellung infektionsschutzrechtlicher Vorgaben. Das beinhaltet vor allem nach wie vor das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Marktgelände, die Einhaltung und Überwachung des Abstandsgebots von 1,5 Metern von anwesenden Personen sowie das regelmäßige Reinigen häufig berührter Oberflächen.

Copy LinkCopy LinkShare on MessengerShare on Messenger
Zur Startseite