Aufgrund der weiterhin sinkenden Corona-Infektionszahlen geht Hamburg ab Freitag einen weiteren Öffnungsschritt.
Die Kontaktbeschränkung wird so angepasst, dass private Zusammenkünfte mit bis zu fünf Personen in geschlossenen Räumen und mit bis zu 10 Personen unter freiem Himmel unabhängig von der Zahl der beteiligten Haushalte möglich sind. Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig geimpfte und genesene Personen werden dabei weiterhin nicht mitgerechnet. Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze oder vergleichbare Beherbergungseinrichtungen dürfen unter den bestehenden Auflagen bis zu 100 Prozent ihrer zulässigen Kapazität öffnen.
Sport ist mit bis zu 30 Erwachsenen unter freiem Himmel und kontaktfrei mit bis zu 10 Erwachsenen im Innenbereich unter den bekannten Auflagen möglich. Sportveranstaltungen unter freiem Himmel und in Hallen können in Abhängigkeit von dem jeweiligen Veranstaltungsort und nach Einzelfallprüfung auch mit mehr als 650 zuschauenden Personen durchgeführt werden.
Sonstige Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen in Innenräumen sind mit bis zu 100 Personen möglich. Veranstaltungen unter freiem Himmel sind unter denselben Bedingungen mit bis zu 500 Personen zulässig. Private Feiern sind weiterhin untersagt.
Unter Auflagen sind nun auch Volksfeste wieder möglich. Chorproben dürfen im Freien und in geschlossenen Räumen stattfinden. Für diese sowie für Blasinstrumente-Ensembles gilt ein Sonderabstand von 2,5 m zwischen den Musizierenden. Sofern Proben in Innenräumen stattfinden, gilt eine Testpflicht als Auflage.
Für Hafen- und Stadtrundfahrten darf die volle Kapazität der Gefährte genutzt werden, allerdings unter Einhaltung der Abstandsregeln. Für touristische Gästeführungen gilt nunmehr eine Begrenzung der Gruppengröße von 20 Personen im Freien und von 10 Personen in geschlossenen Räumen.
Im Bereich der körpernahen Dienstleistungen gilt anstatt einer FFP2-Maskenpflicht eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Saunen, Dampfbäder und Wellnessangebote dürfen unter den bekannten Auflagen geöffnet werden. Prostitution ist unter Auflagen wieder erlaubt. Hierzu zählen unter anderem ein Alkoholverbot, eine vorherige Anmeldung, ein negativer Coronatest sowie die medizinische Maskenpflicht.