Die Stadt Hamburg ist erneut mit einem Zelt-Verbot für ein geplantes Protestcamp von linken und klimapolitischen Gruppen vor Gericht gescheitert. Wie schon das Verwaltungsgericht am Mittwoch habe auch das Oberverwaltungsgericht am Donnerstag ein von der Versammlungsbehörde erlassenes Verbot zum Aufstellen von Schlaf- und Versorgungszelten als nicht gerechtfertigt angesehen und eine Beschwerde der Stadt gegen den Beschluss der Vorinstanz zurückgewiesen, teilte ein Sprecher am Abend mit.
Aufbau des Protestcamps am Volkspark beginnt
Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg zugunsten eines Protestcamps linker Umweltgruppen beginnt am Volkspark der Aufbau von Zelten und Versorgungseinrichtungen. „Wir freuen uns auf ein buntes, lebendiges Camp“, sagte Camp-Sprecherin Toni Lux am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Von Dienstag an sollen auf dem Gelände am Altonaer Volkspark bis zu 6.000 Menschen eine Woche lang für mehr Klimaschutz demonstrieren. Zum „System Change Camp“ aufgerufen hat ein Bündnis aus gut 30 teils vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestuften Gruppen. Das „System Change Camp“ soll ab kommendem Dienstag für eine Woche stattfinden. Ein maßgeblicher Akteur ist die von der als gewaltorientiert geltenden Interventionistischen Linken beeinflusste Gruppe Ende Gelände.
Das Camp steht unter dem Motto „Gegen Erdgas, LNG und eine fossile Infrastruktur, die unsere Zukunft aufs Spiel setzt!“. Nach Angaben der Organisatorinnen und Organisatoren wollen die verschiedenen Gruppen dabei auf Verbindungen zwischen Klimakrise, Neokolonialismus und Kriegen aufmerksam machen.
„Das Oberverwaltungsgericht hat uns in unseren Rechten gestärkt und die Versammlungsbehörde in ihre Schranken gewiesen“, sagte Lux. „Das ist ein Erfolg für die Demokratie.“ Am Volkspark sollen nun zwei Zirkuszelte, Sanitäreinrichtungen und Feldküchen aufgebaut werden. „Wir haben ein umfangreiches Programm mit über 200 Workshops und Vorträgen geplant.“ Ursprünglich wollten die Organisatoren ihr Camp im Stadtpark veranstalten. Die Versammlungsbehörde wies ihnen jedoch die Fläche am Volkspark zu, was auch das Verwaltungsgericht bestätigte.

Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts unanfechtbar
Wie das Verwaltungsgericht in seiner Eilentscheidung sei auch das Oberverwaltungsgericht zu dem Schluss gekommen, „dass die Möglichkeit der Teilnahme bei dem als mehrtägige Veranstaltung konzipierten „Klimacamp“ gegenwärtig von einer – zeitweise einzurichtenden – Infrastruktur abhängen dürfte, die dann auch an dem Schutz der Versammlungsfreiheit teilhabe“, hieß es. Dies schließe die einfache Unterbringung in Zelten ein. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Die Verlegung des Veranstaltungsortes vom Stadtpark auf ein Gelände am Altonaer Volkspark durch die Versammlungsbehörde, die am Mittwoch vom Verwaltungsgericht bestätigt worden war, sei nicht Bestandteil der Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht gewesen und habe insofern Bestand, teilte das Gericht mit.
Mit der Beschwerde wollte die Versammlungsbehörde eine Klärung herbeiführen, „ob und in welchem Umfang Schlafzelte in einer Großstadt wie Hamburg mit grundsätzlich vielen Übernachtungsmöglichkeiten zu bestätigen wären“, hatte Polizeisprecher Holger Vehren zur Begründung gesagt. Es sei der Polizei nicht darum gegangen, das Protestcamp zu verhindern.
CDU und AfD warnten vor chaotischen Zuständen
CDU und AfD in der Hamburgischen Bürgerschaft warnten vor chaotischen Zuständen und forderten den rot-grünen Senat zum Handeln auf. Es könne „nicht sein, dass die Stadt über eine Woche von Chaoten lahmgelegt wird“, erklärte CDU-Fraktionschef Dennis Thering. AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann forderte: „Hamburg darf sich nicht zum deutschlandweiten Szenetreff linksradikaler Klimaaktivisten entwickeln.“
Mit dpa