Die Haftstrafe gegen die ehemalige Leiterin einer Kindertagesstätte in Seesen ist rechtskräftig. Die Revision der Angeklagten wurde vom Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen, wie das Landgericht Braunschweig am Mittag mitteilte.
Die Frau wurde im März wegen gewerbsmäßiger Untreue in 333 Fällen und Betrugs in zehn Fällen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Im Prozess vor dem Landgericht Braunschweig hat die ehemalige Kita-Chefin gestanden, Gelder für private Zwecke missbraucht zu haben.