Der Niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg hat die Klage der rechtsextremen NPD gegen Ministerpräsident Stephan Weil zurückgewiesen. Weil hatte im November 2019 mit dem offiziellen Twitter-Account dazu aufgerufen, gegen eine NPD-Demo zu demonstrieren.
Weil hatte bei der NPD-Veranstaltung wortwörtlich von „rechter Hetze“ gesprochen – die rechtsextreme Partei sah darin das Neutralitätsgebot des Ministerpräsidenten verletzt.