Die Höchstgrenze von 500 Zuschauenden bei Veranstaltungen unter freiem Himmel in Niedersachsen ist vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg gekippt worden. Diese Maßnahme ist nach Ansicht der Richter für sehr große Veranstaltungsorte, wie etwa Fußballstadien, nicht mehr angemessen. Die Landesregierung akzeptiert das Urteil.
Die Fußballclubs Eintracht Braunschweig, SV Meppen und VfL Osnabrück waren gegen die bisherigen Regeln juristisch vorgegangen. Das Urteil gilt aber für alle Vereine.