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Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die Maskenpflicht in Diskotheken, Clubs, Bars und ähnlichen Einrichtungen in Niedersachsen vorläufig gekippt. Geklagt hatte eine Gastronomin aus Osnabrück. Das Gericht beanstandet, dass das Land ohne nachvollziehbaren Grund keine Ausnahmen von der Maskenpflicht, etwa beim Essen, Trinken oder Shisha-Rauchen, geregelt habe. Damit fehle ein Ausgleich zwischen dem Gesundheitsschutz derjenigen, die Clubs, Discos und Shisha-Bars besuchen oder dort arbeiten und den wirtschaftlichen Interessen der Betreiber:innen.

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