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Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Niedersachsen) hat die 2G-Plus-Regel bei körpernahen Dienstleistungen gekippt. Wer nicht geimpft oder genesen ist, darf demnach beispielsweise nicht vom Besuch im Friseur- oder Kosmetiksalon ausgeschlossen werden. Die derzeitige 2G-Plus-Regel sei unangemessen und keine notwendige Schutzmaßnahme, heißt es in der Begründung. Das Infektionsrisiko sei in diesen Bereichen begrenzt, weil sich nur wenige Menschen gleichzeitig dort aufhielten.

Die neue Corona-Verordnung der niedersächsischen Landesregierung wird aufgrund des Gerichtsbeschlusses nun überarbeitet und erst am Sonntag in Kraft treten.

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