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Eigentlich war der Fall um einen sogenannten Ehrenmord in Salzgitter aus dem Jahr 2019 bereits abgeschlossen. Ein Mann hatte den Freund seiner Schwester mit fünf Schüssen getötet und war dafür wegen Mordes verurteilt worden. Doch der Bundesgerichtshof hatte die Entscheidung des Landgerichts Braunschweig in Teilen gekippt. Am Dienstag hat die Kammer nun noch einmal entschieden: Die besondere Schwere der Schuld bleibt bestehen.

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