Jetzt steht es endgültig fest: Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder darf trotz seiner engen Verbindungen zu Russland in der SPD bleiben. Die Anträge auf Berufung gegen eine entsprechende Entscheidung der SPD-Schiedskommission in Hannover (Niedersachsen) wurden von der Bundesschiedskommission aus formellen Gründen als unzulässig zurückgewiesen. Das teilte das Gremium am Montag den Antragsteller:innen und der Öffentlichkeit mit. Damit gilt das Verfahren als abgeschlossen. Die Antragsteller:innen fordern von Schröder nun, die Partei freiwillig zu verlassen.
Der heute 79-Jährige war von 1998 bis 2005 Kanzler und von 1999 bis 2004 Parteivorsitzender. Nach seiner Abwahl als Regierungschef war er viele Jahre für russische Energiekonzerne tätig und gilt bis heute als enger Freund von Russlands Präsident Wladimir Putin, von dem er sich auch nach dem russischen Angriff auf die Ukraine nicht lossagte. Wenige Wochen nach Kriegsbeginn besuchte Schröder Putin sogar in Moskau – angeblich um zu vermitteln.

Das Verfahren gegen Schröder war von 17 SPD-Gliederungen ins Rollen gebracht worden. In erster Instanz entschied der SPD-Unterbezirk Region Hannover im Sommer 2022, dass Schröder nicht gegen die Parteiordnung verstoßen habe. Dagegen legten sieben SPD-Gliederungen Berufung ein, die im März von der Schiedskommission des Bezirks Hannover zurückgewiesen wurde. In der Begründung hieß es, es lasse sich „nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen“, dass Schröder gegen Statuten, Grundsätze oder die Parteiordnung verstoßen oder sich einer ehrlosen Handlung schuldig gemacht habe.
Gegen diese Entscheidung zogen dann noch die beiden Ortsvereine Leutenbach und Leipzig Ost/Nordost vor die Bundesschiedskommission. Ihre Anträge wurden aber aus formellen Gründen abgewiesen. Die Berufung wäre nur dann zulässig gewesen, wenn in erster Instanz eine nicht unerhebliche Sanktion gegen Schröder verhängt worden und es in zweiter Instanz zu einer Abschwächung dieser Sanktion gekommen wäre, hieß es zur Begründung. Die Bundesschiedskommission ist die dritte und letzte Instanz in dem Verfahren, das damit beendet ist.
Schröder darf also Parteimitglied bleiben. Ein Ausschluss wäre nach den SPD-Regularien die härteste mögliche Strafe gegen ihn gewesen. Als mildere Sanktionen standen etwa eine Rüge oder eine zeitweilige Aberkennung des Rechts zur Bekleidung von Parteifunktionen im Raum. Auch dazu kommt es jetzt nicht.
Mit dpa