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Nach dem Freispruch im sogenannten Reiterhof-Mord in Quickborn (Schleswig-Holstein) hat die Staatsanwaltschaft nun angekündigt, in Revision gehen zu wollen. Montagabend hatte das Gericht den 42-jährigen Angeklagten freigesprochen, weil ihm nicht nachgewiesen werden konnte, seinen Geschäftspartner im Sommer 2020 mit zwei Schüssen in den Kopf heimtückisch getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte bis zuletzt lebenslange Haft gefordert.

In dem Indizienprozess sei es nach Aussage des Gerichts allerdings nicht gelungen, eine tragfähige Beweislast aufzuzeigen. Über die Revision wird vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.

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