Der geplanten Erweiterung des Eurogate-Containerterminals in Waltershof steht nichts mehr im Wege. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss zur Westerweiterung des Terminals rechtmäßig sei. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Klagen von Anwohner:innen der gegenüberliegenden Elbseite in Övelgönne und an der Elbchaussee zurückgewiesen.
Eurogate will den Container-Terminal um rund 38 Hektar Fläche und rund einen Kilometer Kaimauer erweitern. Mit dieser sogenannten Westerweiterung soll die Umschlagkapazität von derzeit 4,1 Millionen auf insgesamt sechs Millionen Standardcontainer ausgebaut werden. Die Kläger:innen hatten argumentiert, für das Vorhaben bestehe kein Bedarf und die Lärm- und Schadstoffbelastungen seien unzumutbar.