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Mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist heute eine weitere Hürde zum geplanten Bau des festen Fehmarnbelt-Tunnels zwischen Puttgarden auf Fehmarn und dem dänischen Rødby genommen worden.
Im Streit um die Finanzierung der Beltquerung hat der EUgH einen Revisionsantrag von Fährunternehmen zurückgewiesen.

Die Unternehmen wollten eine finanzielle Beteiligung Dänemarks mit staatlichen Mitteln und Bürgschaften verhindern, weil diese wettbewerbsverzerrend sei.

Bereits vor rund einer Woche hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig mit einem Urteil den Weg für die Bauarbeiten auf deutscher Seite frei gemacht. Dabei ging es um die Nutzung von Grundstücken für die Errichtung einer Baustelle.

Fehmarnbelt-Querung soll 2029 fertig sein

Der rund 18 Kilometer lange Straßen- und Eisenbahntunnel soll voraussichtlich von 2029 an als feste Fehmarnbelt-Querung die Ostseeinsel Fehmarn mit der dänischen Insel Lolland verbinden. Für die Baukosten von geschätzt 7,1 Milliarden Euro muss Dänemark allein aufkommen. Deutschland trägt die Kosten für die Straßen- und Schienenanbindung auf deutscher Seite in Höhe von geschätzt 3,5 Milliarden Euro.

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