
Zum Jahreswechsel gilt erneut ein Feuerwerksverbot rund um die Binnenalster und auf dem Hamburger Rathausmarkt. Das entsprechende Verbot greift vom 31. Dezember, 18.00 Uhr, bis Neujahr, 1.00 Uhr, wie die Polizei mitteilte. In dieser Zeit ist das Mitführen, Abbrennen und Verwenden von Feuerwerkskörpern untersagt. Dies gelte für alle pyrotechnischen Gegenstände mit Ausnahme des sogenannten Kleinstfeuerwerks – dazu zählen beispielsweise Knallererbsen oder Wunderkerzen.
Zum Jahreswechsel 2019/20 erließ die Polizei eigenen Angaben zufolge erstmalig eine entsprechende Allgemeinverfügung für diese Bereiche. Diese Maßnahme trug demnach entscheidend zu einem sicheren Jahreswechsel bei.
Feuerwerk in Nähe dieser Einrichtungen ebenfalls verboten
In früheren Jahren kam es demnach in der Silvesternacht rund um die Binnenalster immer wieder zu gefährlichen und bedrohlichen Situationen durch unsachgemäßes Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Besucherinnen und Besucher sowie Einsatzkräfte wurden laut Polizei teilweise gezielt mit pyrotechnischen Gegenständen beworfen. Dabei seien zahlreiche Personen verletzt worden, darunter auch Kinder.
Zudem wies die Polizei darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Reetdachhäusern oder Tankstellen gemäß der geltenden Sprengstoffverordnung in der ganzen Stadt untersagt sei. Auch in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sei das Abbrennen von Pyrotechnik untersagt.
SAT.1 REGIONAL/ dpa












