Drei Katzenbabys in Plastiktüte bei Penny in Hamburg-Rahlstedt ausgesetzt

Die drei ausgesetzten Katzenwelpen erholen sich. Quelle: Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V.

Am Morgen des 12. Mai 2022 fand eine Reinigungskraft einer Penny-Filiale in Hamburg-Rahlstedt drei Katzenbabys in einer Plastiktüte – ausgesetzt in einem Einkaufswagen vor dem Laden. Der Mann war durch das laute Miauen der Tiere auf diese aufmerksam geworden. Bei den Katzen handelt es sich um erst vier Wochen alte Kitten, die alleine nicht lebensfähig sind, so der Hamburger Tierschutzverein (kurz: HTV).

Die Plastiktüte war mit einer Wolldecke ausgekleidet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort informierten die Polizei. Aktuell werden sie im Tierheim Süderstraße versorgt.

Bei den drei Katzenbabys handelt es sich um erst vier Wochen alte Europäisch-Kurzhaar-Kitten – der HTV schätzt das Geburtsdatum auf den 14. April 2022. Zwei Kätzchen sind weiblich, eines ist männlich. Alle drei wiesen entzündete Augen auf. Ansonsten waren die drei Geschwister in einem gesundheitlich unauffälligen Zustand, müssen aber aufwendig von Hand aufgezogen werden, bekommen alle vier Stunden Ersatzmilch, werden zum Anregen der Verdauung massiert und gesäubert – auch nachts. Aufgaben, die ihre Mutter übernommen hätte. Sollte sie noch am Leben sein, musss sie dringend in eine Tierarztpraxis gebracht werden muss, um den Milchfluss zu beenden, so der HTV.

Tierschutzverein will Anzeige erstatten

Weil die Katzenkinder erst vier Wochen alt sind und in diesem Alter weder von ihrer Mutter getrennt werden dürfen, geschweige denn auf sich allein gestellt überlebensfähig wären, wird der HTV nach eigenen Angaben Anzeige erstatten.

Da Hinweise auf vermeintliche Täterinnen oder Täter zu diesem Zeitpunkt nicht vorhanden seien und es auch keine Video-Aufzeichnung vom Eingangsbereich des Penny-Marktes gebe, bittet der HTV um Hinweise unter der 040 211106-25 oder jederzeit per E-Mail an tierschutzberatung@hamburger-tierschutzverein.de.

Für Angaben, die zur Ergreifung der Täterinnen oder Täter führen, hat der HTV zudem eine Belohnung in Höhe von 500 Euro ausgesetzt.

Aussetzen eines Haustieres ist strafbar

Das Aussetzen eines Tieres stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Im Einzelfall, wenn der Tod oder schwere Verletzungen des Tieres durch die Umstände der Aussetzung billigend in Kauf genommen werden oder das Tier durch die Aussetzung und deren Folgen sogar zu Tode kommt, handelt es sich um eine Straftat gem. § 17 TierSchG. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

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