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Die lange diskutierte Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist beschlossen. Das Bundeskabinett hat am Dienstag die Bundes-Notbremse beschlossen. Damit wird es künftig bundeseinheitliche Regelungen bei hohen Inzidenzzahlen geben.

Auf die Bürger:innen kommen Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr zu. Shopping und ein Besuch im Straßencafé sind ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen gestrichen.

Kanzlerin Merkel sagte am Dienstag: „Die bundeseinheitlich geltende Notbremse ist überfällig, denn, auch wenn es schwer fällt, das auch heute wieder zu hören: Die Lage ist ernst, und wir alle müssen sie auch ernst nehmen.“ Abzuwarten, bis alle Intensivbetten belegt seien, wäre zu spät. „Das dürfen wir nicht zulassen und wir dürfen auch die Hilferufe der Intensivmediziner nicht überhören.“

Neuer Paragraf soll private Treffen einschränken

Private Treffen werden in dem neuen Paragrafen 28b des Infektionsschutzgesetzes darauf beschränkt, dass höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person zusammenkommen dürfen. Sowohl Gastronomie als auch Freizeit- und Kultureinrichtungen dürfen bei einer Inzidenz über 100 nicht mehr öffnen. Davon ausgenommen sind Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Sanitätshäuser, Optiker, Blumenläden, Tankstellen, Tierbedarfs- und Gartenmärkte.

Ebenfalls weiterhin möglich bleiben Friseurbesuche sowie medizinische und therapeutische Dienstleistungen.

Nur noch Individualsport und kontaktlose Sportarten erlaubt

Sport soll nur noch im Individualbereich und kontaktlos möglich sein. Der Profisport ist davon ausgenommen.

Die Schulen sollen weiterhin geöffnet bleiben, Pflicht sind zwei Corona-Tests pro Woche.

Das neue Infektionsschutzgesetz muss jetzt erst einmal im Bundestag beraten und beschlossen werden. Noch nicht geklärt ist, ob das Gesetz danach noch durch den Bundesrat muss.

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