Der Hamburger Senat hat sich am heutigen Freitag vor dem Verfassungsgericht mit seiner Rechtsauffassung durchgesetzt. Die Klage hatte sich gegen eine Initiative gerichtet, die Bürgerbegehren und -entscheide auf Bezirksebene verbindlich machen wollte. Die Entscheidung des Richter-Gremiums fiel einstimmig.
Hintergrund des Rechtsstreits ist das sogenannte Evokationsrecht der Stadt. Dies erlaubt es dem Senat, bestimmte Bauvorhaben in den Bezirken an sich zu ziehen und so Bürgerbegehren außer Kraft zu setzen.