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Das Bremer Oberverwaltungsgericht hat die Maskenpflicht an den Grundschulen in Bremen und Bremerhaven gekippt. Nach Ansicht des Gerichts ist die Regelung, ab wann die Maskenpflicht greift, zu ungenau in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes formuliert. Die Bildungsbehörde hat bereits angekündigt, die Verordnung anpassen zu wollen. Die Testpflicht für alle Schüler:innen als Voraussetzung für die Unterrichtsteilnahme bleibt hingegen bestehen. Ein entprechender Eilantrag wurde abgewiesen.

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