Die Bezahlkarte für Geflüchtete wird in Hamburg schon von über 2.000 Asylsuchenden genutzt. Seit Mitte Februar habe das Amt für Migration bereits rund 2.500 Karten ausgegeben, teilte die Hamburger Innenbehörde der Deutschen Presse-Agentur mit. Dabei habe es bislang nur in Einzelfällen Beschwerden gegeben.
Seit der Ausgabe der Karten würden weniger Berechtigte Bargeld an den bezirklichen Kassen abholen. „Hier gibt es also auch erste Entlastungseffekte auf Verwaltungsebene zu verzeichnen“, sagte ein Behördensprecher. Die Akzeptanz der Nutzer:innen der Bezahlkarte sei gut. Viele seien erleichtert, dass sie damit gleich etwas in der Hand haben – und nicht erst einen Bescheid bekommen, mit dem sie zu einer bezirklichen Kasse gehen, dort warten müssen und erst dann Geld bekommen. Hamburg nennt diese Karte auch „Social Card“.
Auf die Karte bekommen erwachsene Leistungsbezieher:innen monatlich 185 Euro gutgeschrieben. Davon können bis zu 50 Euro monatlich pro Erwachsenem und bei Familien 10 Euro zusätzlich pro Kind bar an Geldautomaten abgehoben werden. Überweisungen, Zahlungen im Online-Handel und Abhebungen im Ausland sind mit der Karte nicht möglich.
Gerichte beschäftigen sich mit der Bezahlkarte
Wegen der beschränkten Bargeld-Verfügbarkeit war über die Bezahlkarte diskutiert und vor Gerichten verhandelt worden. Das Hamburger Landessozialgericht hatte in einer Entscheidung dazu bereits geurteilt, dass durch die Bargeldregelung mit keinen wesentlichen Nachteilen für den Antragsteller:innen zu rechnen sei.
Das Gericht hielt es für zumutbar, wenn der Antragsteller:innen „vorläufig für die Zeit seines Aufenthalts in der Aufnahmeeinrichtung, in der der notwendige Bedarf durch Sachleistungen gewährt wird, längstens bis zur Entscheidung in der Hauptsache die ihm bewilligten Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) auf eine Bezahlkarte erhält, für die eine Bargeldbeschränkung in Höhe von 50 Euro gilt“, heißt es in dem Beschluss.
Ähnlich hatte das Landessozialgericht der Innenbehörde zufolge in dieser Woche in zweiter Instanz auch im Falle einer geflüchteten Familie entschieden, die in diesem Jahr das zweite Kind erwartet. Es ging davon aus, dass die Familie keine Nachteile hat, wenn sie die ihr zustehenden zusätzlichen Leistungen für das Kind vorläufig und bis zur Entscheidung in der Hauptsache auf eine Bezahlkarte erhält. Mit der Karte gebe es ausreichend Wahlmöglichkeiten, den eigenen Bedarf zu decken.
Die Familie hatte im Eilverfahren eine höhere Bargeldauszahlung oder eine Einzahlung des Mehrbedarfs auf ein anderes Konto gefordert. Das Hamburger Sozialgericht hatte in dem vorläufigen Verfahren zuvor entschieden, dass starre Bargeldobergrenzen nicht geeignet seien, um den Mehrbedarf beispielsweise von Schwangeren oder Familien mit Kleinkindern zu decken. Die Karte an sich hatte das Gericht nicht beanstandet.
SAT.1 REGIONAL/dpa