Kriminelle Betreiber von Fake-Shops nutzen neuerdings die Paypal-Zahlfunktion „Geld an Freunde und Familie senden“. Bei dieser Zahlmethode werde der Käuferschutz umgangen und geleistete Geldbeträge könnten nicht zurückgefordert werden, warnten die Polizei Hamburg und die Verbraucherzentrale Hamburg am Donnerstag.
Wird in Fake-Shops die Bezahlung über einen Paypal-Link angeboten, sei die Weiterleitung zum Zahlungsdienstleister meist so konfiguriert, dass der Kaufbetrag und die Option „Geld an Freunde und Familie senden“ voreingestellt sind. Bei dieser Zahlungsweise greift der Käuferschutz des Zahlungsdienstleisters von PayPal nicht. „Wer beim Bezahlprozess nicht alles genau prüft und mit dieser Funktion Geld überweist, sieht es nie wieder“, warnt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Bezahlt man mit der Option „Waren und Dienstleistungen“, lässt sich das Geld bei Problemen zurückfordern. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich die jeweilige ausgewiesene Zahlfunktion von Paypal genau anzuschauen.
Verbraucherzentrale listet zahlreiche Fake-Shops auf
Immer wieder kommt es vor, dass auf Internetseiten Waren nur zum Schein angeboten und später nicht geliefert werden. Die Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlicht auf ihrer Website regelmäßig die URLs fragwürdiger Online-Shops und gibt nützliche Tipps zu Bestellungen im Netz.
Polizei klärt über Online-Betrug auf
Wer vermutet, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, sollte sich umgehend an die Polizei wenden. Wissenswertes zu Straftaten im Internet und Tipps zur Anzeigenerstattung hat die Polizei Hamburg auf ihrer Homepage bereitgestellt.
Mit dpa